Mit aramido sind Sie gut beraten

Heute berichten wir über Neuig­keiten in eigener Sache. Es gibt zwei erfreu­liche Nach­richten zu verkünden, von denen auch Sie als Kunde der aramido GmbH profi­tieren können.

Mitgliedschaft im Beraternetz Karlsruhe

Anfang Juni ist aramido Mit­glied im Berater­netz Karls­ruhe geworden. Das Berater­netz ist eine Initiative der Wirtschafts­stiftung Süd­west, die eine gemein­nützige Stif­tung der Wirt­schafts­förderung Karls­ruhe, der Spar­kasse Karls­ruhe und Volks­bank Karls­ruhe ist. Die Berater des Netz­werks haben sich den Beratungs­grundsätzen des Berater­netzes ver­pflichtet, die unter anderem die Erbring­ung einer kosten­losen Erst­beratung, die Vertrau­lichkeit der Kunden­informationen und die Unab­hängigkeit der Beratung bein­halten. Durch die Mitglied­schaft von aramido im Berater­netz profi­tieren Sie außer der gewohnt hohen Qualität unserer Beratung von einem breiten Netz­werk an Fach­leuten aus verschie­denen Berei­chen wie Wirtschafts­prüfung, Personal­manage­ment und Recht, auf die wir bei Bedarf zurück­greifen können.

Qualifizierung als förderfähige Beratung

Von der zweiten Neuer­ung profitieren Sie auch finan­ziell. Durch die Aufnahme von aramido als Berater im Pro­gramm För­derung Unter­nehmerischen Know-hows des Bunds­amts für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) erhalten Sie für Beratungs­projekte mit uns einen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro. Die Zuschüsse betragen normaler­weise 50 % der Projekt­summe. Die Ober­grenze der geförderten Projekt­summe beträgt bei Unter­nehmen, die jünger als zwei Jahre sind 4.000 Euro und bei älteren Unter­nehmen 3.000 Euro.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie an einem durch die BAFA geför­derten Projekt interes­siert sind. Das Vor­gehen, um eine Förder­ung zu erhalten ist wie folgt:

  1. Wir definieren gemeinsam den Projekt­rahmen auf Basis Ihres Beratungs­bedarfs. Bei Unter­nehmen, die jünger als zwei Jahre sind, findet zusätzlich ein Gespräch mit einem Regional­partner der BAFA statt. Im Regel­fall ist das die lokale IHK.
  2. Im Anschluss stellen Sie den Antrag auf Förder­ung online über die Antrags­plattform der BAFA.
  3. Nach dem Erhalt des Informations­schreiben zum Antrag, kann der Beratungs­vertrag unter­schrieben und die Bera­tung begon­nen werden.
  4. Spätestens sechs Monate nach Er­halt des Infor­mations­schrei­bens muss das Projekt abge­schlossen, der Eigen­anteil bezahlt und ein Ver­wen­dungs­nach­weis einge­reicht worden sein. Die Erstel­lung des Ver­wen­dungs­nach­weises kann zum Großteil durch uns erledigt werden. Nach Ein­reichung erhalten Sie von der BAFA die bean­tragte Förder­summe erstattet.
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Armin Harbrecht

Am 23.06.2016 in der Kategorie aramido veröffentlicht.