Mit aramido sind Sie gut beraten
Heute berichten wir über Neuigkeiten in eigener Sache. Es gibt zwei erfreuliche Nachrichten zu verkünden, von denen auch Sie als Kunde der aramido GmbH profitieren können.
Mitgliedschaft im Beraternetz Karlsruhe
Anfang Juni ist aramido Mitglied im Beraternetz Karlsruhe geworden. Das Beraternetz ist eine Initiative der Wirtschaftsstiftung Südwest, die eine gemeinnützige Stiftung der Wirtschaftsförderung Karlsruhe, der Sparkasse Karlsruhe und Volksbank Karlsruhe ist. Die Berater des Netzwerks haben sich den Beratungsgrundsätzen des Beraternetzes verpflichtet, die unter anderem die Erbringung einer kostenlosen Erstberatung, die Vertraulichkeit der Kundeninformationen und die Unabhängigkeit der Beratung beinhalten. Durch die Mitgliedschaft von aramido im Beraternetz profitieren Sie außer der gewohnt hohen Qualität unserer Beratung von einem breiten Netzwerk an Fachleuten aus verschiedenen Bereichen wie Wirtschaftsprüfung, Personalmanagement und Recht, auf die wir bei Bedarf zurückgreifen können.
Qualifizierung als förderfähige Beratung
Von der zweiten Neuerung profitieren Sie auch finanziell. Durch die Aufnahme von aramido als Berater im Programm Förderung Unternehmerischen Know-hows des Bundsamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten Sie für Beratungsprojekte mit uns einen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro. Die Zuschüsse betragen normalerweise 50 % der Projektsumme. Die Obergrenze der geförderten Projektsumme beträgt bei Unternehmen, die jünger als zwei Jahre sind 4.000 Euro und bei älteren Unternehmen 3.000 Euro.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie an einem durch die BAFA geförderten Projekt interessiert sind. Das Vorgehen, um eine Förderung zu erhalten ist wie folgt:
- Wir definieren gemeinsam den Projektrahmen auf Basis Ihres Beratungsbedarfs. Bei Unternehmen, die jünger als zwei Jahre sind, findet zusätzlich ein Gespräch mit einem Regionalpartner der BAFA statt. Im Regelfall ist das die lokale IHK.
- Im Anschluss stellen Sie den Antrag auf Förderung online über die Antragsplattform der BAFA.
- Nach dem Erhalt des Informationsschreiben zum Antrag, kann der Beratungsvertrag unterschrieben und die Beratung begonnen werden.
- Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss das Projekt abgeschlossen, der Eigenanteil bezahlt und ein Verwendungsnachweis eingereicht worden sein. Die Erstellung des Verwendungsnachweises kann zum Großteil durch uns erledigt werden. Nach Einreichung erhalten Sie von der BAFA die beantragte Fördersumme erstattet.
Am 23.06.2016 in der Kategorie aramido veröffentlicht.